Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2023
Im Monat Februar 2023 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer: 10.02.2023
- Lohnsteuer: 10.02.2023
- Gewerbesteuer: 15.02.2023
- Grundsteuer: 15.02.2023
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.02.2023 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am 20.02.2023 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden
Monats fällig, für den Beitragsmonat Februar 2023 am 24.02.2023.