Neues und Kommentiertes aus dem Arbeitsrecht

Liebe Mandanten,

immer wenn es sich anbietet, möchte ich Ihnen an dieser Stelle zukünftig weitere Informationen zum Arbeitsrecht zukommen lassen und Sie über ausgewählte gerichtliche Entscheidungen aus den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und nicht zuletzt auch aus dem Bundesarbeitsgericht informieren. Darüber hinaus will ich hier zusätzlich über neue Entwicklungen und aktuelle Fragestellungen berichten, die uns im Arbeitsrecht beschäftigen und auch die zukünftige gesetzgeberische Entwicklung beeinflussen können.

Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, die Informationen auch mit eigenen Beobachtungen und meinen Erfahrungen zu ergänzen. Auf diese Weise können Sie erkennen, welches die Besonderheiten bei gerichtlichen Entscheidungen sind, welchen Anteil gerade auch die anwaltliche Beratung daran hatte und was man nun letztlich darauf für sich daraus lernen und mitnehmen kann.Ich darf mich daher vorab schon einmal ganz herzlich für Ihr Interesse und Vertrauen in meine Arbeit bedanken und wünsche Ihnen alles Gute.

Sollten Sie Fragen zu den kommentierten Berichten haben oder zusätzliche Informationen benötigen, dann können Sie sich natürlich jederzeit gerne an mich wenden.

Tobias Theiß,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

21. November 2024

Ruhestand: Nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten: keine Relevanz für Versorgungsbezüge

Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Verrichtet der Beamte über die Teilzeitquote hinaus Dienst, um diese Zeit auf einem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – anzusparen, führt dies im Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der „erdienten“ Freistellung grundsätzlich nicht zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung. Dies gilt jedenfalls, wenn die Unmöglichkeit darauf zurückgeht, dass sich der Beamte später freiwillig für ein anderes Vorruhestandsmodell entschieden hat. So hat es das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

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